Das Parkieren auf dieser Parkfläche wird von der Park & Control PAC Switzerland GmbH (in der Folge kurz „PAC”) zu nachstehenden Bedingungen erlaubt:
1. Mit Einfahrt in die Parkfläche (in der Folge kurz „Standort” genannt) erkennt der Fahrzeuglenker die Geltung dieser Bedingungen vollumfänglich an und verpflichtet sich zu deren Einhaltung. Die Überwachung des Standorts erfolgt durch die PAC. Beim Standort handelt es sich um ein Privatgrundstück. Jeder Fahrzeuglenker unterwirft sich gleichzeitig allfälligen vom hinsichtlich des jeweiligen Standorts Berechtigten (in der Folge kurz „Standortinhaber”) zusätzlich bekanntgegebenen Nutzungsbedingungen und erkennt dessen Besitzrechte vollumfänglich an.
2. Fahrzeuge sind ausschliesslich auf einem freien und geeigneten Stellplatz abzustellen; bestehende Beschränkungen (z.B. Markierung, Kennzeichnungspflichten, Reservierungen oder beschränkte Abstelldauer) sind dabei strikt zu beachten. Das Fahrzeug ist innerhalb der Einstell- / Abstellflächen so abzustellen, dass weder Dritte behindert noch reservierte Flächen (wie z.B. Behindertenparkplätze etc.) unberechtigt benützt werden.
3. Verboten am Standort ist das Abstellen von Fahrzeugen auf den Fahrstreifen, auf Fussgängerwegen, vor Notausgängen und Feuerwehrzufahrten, auf gekennzeichneten Dauerparkplätzen sowie vor Ein- und Ausfahrten. Das Abstellen von Fahrzeugen ohne behördliches Kennzeichen ist verboten. Eine Verletzung der vorstehenden Bestimmungen stellt widerrechtliches Parkieren dar.
4. PAC ist bei sämtlichen Massnahmen betreffend die Kennzeichenerfassung und Erstellung des Übersichtsbildes sowie die Durchsetzung der Nutzungsbedingungen im Auftrag des Standortinhabers tätig. PAC wurden vom Standortinhaber sämtliche erforderlichen Rechte zur Durchsetzung der Nutzungsbedingungen eingeräumt und übertragen.
5. PAC haftet nicht für das Verhalten Dritter. Jegliche Haftung für Sach- oder Vermögensschäden, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen, sofern diese nicht von PAC selbst oder von deren Gehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. PAC übernimmt keine Haftung für die Sicherung des Standortes (Schneeräumung, Frostschäden und dgl.). Diese obliegt dem Standortinhaber, dem Auftraggeber von PAC.
6. Die am Standort angegebene maximal zulässige Parkdauer gemäss Aushang ist zwingend einzuhalten und nach Ablauf der maximal zulässigen Parkdauer ist der Standort umgehend zu verlassen.
7. Zum Zweck der Überprüfung und Durchsetzung der rechtmässigen Parkraumnutzung werden bei der Ein- und Ausfahrt die Kennzeichen des Autos aufgezeichnet und jeweils ein Übersichtsbild erfasst. Bei Verstössen werden diese Aufzeichnungen für Beweiszwecke gespeichert sowie automationsunterstützt bearbeitet. Eine Auswertung der Daten erfolgt ausschliesslich im Falle der Feststellung von Verstössen gegen die Nutzungsbedingungen.
Mehr Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung auf unserer Webseite unter: https://www.park-control.ch/datenschutz
8. Bei Verstössen gegen die Nutzungsbedingungen, insbesondere bei Überschreiten der maximal zulässigen Parkdauer sowie bei sonst wie widerrechtlichem Parkieren, hat der Fahrzeuglenker eine Vertragsstrafe in Höhe von CHF 40.00 zu bezahlen.
9. Darüber hinausgehende Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten. Insbesondere ist PAC berechtigt, vom Fahrzeuglenker Ersatz eines von diesem verursachten, den Betrag der Vertragsstrafe übersteigenden Schadens zu verlangen, sofern der Fahrzeuglenker nicht nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.
10. PAC behält sich Änderungen dieser Bedingungen vor. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen ist an dem für den Standort zuständigen Gericht.
Stand: 14.12.2022
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